Reiserücktrittsversicherung & Reisekrankenversicherung

Falls Sie aufgrund eines versicherten Ereignisses Ihre Reise nicht antreten können übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die anfallenden Storno kosten. Versicherte Ereignisse können beispielsweise sein. Krankheit, Unfall, Schwangerschaft. Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten einer Krankheit die im Ausland anfallen.

 
 
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